Der gesetzliche Auftrag und die Ziele des Strafvollzugs sind im Strafvollzugsgesetz (StVollzG NRW) festgeschrieben:
§2 Abs. 1 StVollzG NRW Grundsätze der Vollzugsgestaltung
Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Der Vollzug ist von Beginn an darauf auszurichten, die Gefangenen zu befähigen, sich nach der Entlassung in das Leben in Freiheit einzugliedern. Fähigkeiten der Gefangenen, die sie für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und sozialer Verantwortung benötigen, sind zu stärken. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.